Arbeitszeit und Fehltage
Arbeitszeit nach ÄApprO §3 Abs.4:
- Ganztägig an allen Wochenarbeitstagen (in der Regel 40 Stunden/Woche)
- Arbeitszeit-Beginn ist entsprechend dem Usus der jeweiligen PJ-Einrichtung, z. B. um 08:00 Uhr
- Dienste in der Nacht oder am Wochenende können geleistet werden und werden auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine unmittelbare Kompensation der Überstunden durch Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 ist erforderlich.
PJ in Teilzeit
- PJ in Vollzeit (100%): 16 / 16 / 16 Wochen
- 75% Teilzeit: 21 Wo. + 2 Tage / 21 Wo. + 2 Tage / 21 Wo. + 2 Tage
- 50% Teilzeit: 32 / 32 / 32 Wochen
Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend.nach oben
Fehltage
- Insgesamt 30 Fehltage erlaubt
- Maximal 20 Fehltage in einem Tertial
- Alle Krankheitstage zählen als Fehltage
- Ein Fehltag wird bei Ableistung des Praktischen Jahres in Vollzeit (100%) mit 8h veranschlagt
- Fehltage können in Absprache mit der jeweiligen Klinik durch Wochenend- und/ oder Nachtdienste ausgeglichen werden
- Es dürfen keine "lernfreien Tage" (Studientage) mehr angeboten werden
Bei gesplitteten Tertialen sind keine Fehltage erlaubt.
Bei Ableistung des Praktischen Jahres in Teilzeit erhöht sich die nominelle Anzahl an Fehltagen wie folgt:
PJ (in%) | Arbeitszeit/Tag | Fehltag | Gesamtzahl der Fehltage (davon max in einem Tertial) |
100 | 8h | 1 | 30 (20) |
75 | 6h | 0,75 | 40 (27) |
50 | 4h | 1/2 | 60 (40) |