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Studium

Ablehnung Bewerbung für einen Studienplatz der Humanmedizin

Ich habe mich für einen Studienplatz der Humanmedizin über Hochschulstart beworben und bin abgelehnt worden. Können Sie mir die Punktzahl sagen und warum? Was kann ich das nächste Mal besser machen?

 

Das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der LMU ist nicht in die Bewerbungsprozesse involviert und hat daher auch keinerlei Einblick in die Ergebnisse, etc., bitte sehen Sie daher von Anfragen ab.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation immer ausschließlich an die Studentenkanzlei der LMU.

Attest

Wann muss ich ein Attest abgeben?
(13.11.2016)

Originalatteste müssen spätestens bis zum dritten Tag nach Krankheitsbeginn beim Fachvertreter vorgelegt werden. Das Attest soll keine Diagnose enthalten. Verspätete Atteste werden zurückgewiesen. Ist es dem/der Studierenden aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, das Attest rechtzeitig vorzulegen, werden auch Atteste anerkannt, die unmittelbar nach Ende der Erkrankung vorgelegt werden. Atteste, die rückwirkend eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigen (d.h. nach Ablegen und Nichtbestehen einer Prüfung), werden grundsätzlich nicht anerkannt. Falls sich ein Prüfungskandidat/eine Prüfungskandidatin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sieht, eine Prüfung abzulegen, dann soll er/sie die Prüfung nicht antreten und sofort einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen. Das Attest muss noch am Tag der Prüfung vorgelegt werden.

Beglaubigungen

Ich brauche für eine Bewerbung eine beglaubigte Kopie meiner Staatsexamenszeugnisse sowie der Approbationsurkunde und dachte mir, dass ich das bei Ihnen schnell und kostenlos machen lassen kann.

 

Das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät kann keine Beglaubigungen vornehmen, bitte wenden Sie sich an die ausstellende Behörde: im Fall der Zeugnisse ist das ja das Landesprüfungsamt und nicht die Universität.

Beglaubigungen können offizielle Behörden kostenpflichtig erstellen lassen, wie z.B. Rathäuser, das Kreisverwaltungsreferat, Notare, etc., bitte informieren Sie sich im Internet bei Ihrer Gemeinde und sehen von Anfragen beim Studiendekanat ab.

Beruflich Qualifizierte / Medizinstudium ohne Abitur

Ich bin Rettungssanitäter, habe aber kein Abitur und würde gerne unbedingt in München Humanmedizin studieren, kann ich mich da bei Ihnen bewerben?

 

 

Eine Bewerbung für ein Studium der Humanmedizin ist nicht an der Fakultät möglich, bitte informieren Sie sich als mögliche/r Bewerber/in ohne Abitur auf den Seiten der Studentenkanzlei der LMU hinsichtlich der Abläufe für beruflich Qualifizierte.

Das genaue Prozedere für die anschließende Bewerbung für einen Studienplatz finden Sie unter dem entsprechenden Punkt in den FAQs.

Beurlaubung

Wo beantrage ich ein Urlaubssemester?
(18.11.2016)

Studierende, die aus wichtigen Gründen kein ordnungsgemäßes Studium absolvieren können, können in der Regel vom Studium beurlaubt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/abc_auswahl/beurlaubung/index.html

Bewerbung

Wo muss ich mich für einen Studienplatz in Humanmedizin bzw. Zahnmedizin bewerben und wer ist für die Zulassung zum Studium an der LMU zuständig?
(18.11.2016)

Die Bewerbung um einen Studienplatz in Humanmedizin und Zahnmedizin an der LMU München, ist grundsätzlich nur über Hochschulstart in Dortmund möglich. Bewerbungen, die beim Studiendekanat eingehen, werden nicht bearbeitet.

Für die Zulassung zum Humanmedizinstudium bzw. zum Studium der Zahnmedizin ist ausschließlich die Studentenkanzlei der LMU München zuständig.

LMU-Benutzerkennung

Wo erhalte ich meine LMU-Benutzerkennung und was muss ich tun?
(18.11.2016)

Bei Ihrer Immatrikulation haben Sie die notwendigen Daten zur Anmeldung einer LMU-Benutzerkennung erhalten. Etwa 48 Stunden nach erfolgreicher Erstanmeldung ermöglicht diese Ihnen auch den Zugang zum Campusportal der Medizinischen Fakultät. Dies gilt auch für höhere Semester.
Falls Sie entweder Ihre Kennung oder Ihr Passwort vergessen haben oder trotz korrekter Angaben keinen Zugang erhalten, wenden Sie sich bitte an den IT-Servicedesk der LMU.

 

Doppelstudium

Ich möchte neben dem Studium der Humanmedizin auch noch Studiengang xy studieren, muss ich mir das von Ihnen genehmigen lassen? 

 

Der Studiengang Humanmedizin ist ein Vollzeitstudiengang, der i.d.R. nicht mit anderen Studiengängen kombiniert studierbar ist, da die Kurse über 5 Tage die Woche und meistens den ganzen Tag verteilt sind.

Wenn Sie einen weiteren Studiengang studieren möchten, so ist dies nicht vom Studiendekanat zu genehmigen, jedoch weisen wir darauf hin, dass Sie sich selbstständig um die ordnungsgemäße Durchführung der Studiengänge kümmern müssen und das Studiendekanat keine Sonderbehandlung für Sie zeigen kann. Es wird dringend empfohlen die Studiengänge semesterweise abwechselnd schwerpunktmäßig zu betreiben, da eine Splittung der Kurse in der Humanmedizin nicht sinnvoll bzw. möglich ist.

 

 

Ich brauche vorab meinen Stundenplan, damit ich schauen kann, ob es Überschneidungen gibt.

 

Bitte schauen Sie sich auch die Hinweise zum Thema Stundenplanveröffentlichung an.

Exmatrikulationsbescheinigung

Ich benötige eine Exmatrikulationsbescheinigung, können Sie mir diese bitte ausstellen?

Da das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät nicht für Bewerbungen, Zulassungen oder Immatrikulationen zuständig ist, wenden Sie sich bitte für eine Exmatrikulationsbescheinigung ausschließlich an die Studentenkanzlei der LMU.

Famulatur

Informationen zur Famulatur finden Sie auf der Webseite des Medizinischen Prüfungsamtes der Regierung von Oberbayern. Das Studiendekanat ist nicht für Famulaturen zuständig.

Freisemester

Wie beantrage ich ein Freisemester?
(18.11.2016)

Vorklinik: Ein Freisemester kann nur noch mit Genehmigung des Studiendekans Herrn Prof. Meyer genommen werden.
Die Sprechstunde findet immer donnerstags ab 13:00 Uhr im Dekanat statt. Informationen über evtl. Änderungen der Sprechzeiten erhalten Sie hier.

Klinik:
Im klinischen Abschnitt können zwei Freisemester ohne Genehmigung des Studiendekans genommen werden. Bitte melden Sie dies für das kommende Wintersemester bis zum 15. Juli bzw. für das kommende Sommersemester bis zum 15. Januar per Email an das Dekanat (gültig ab April 2018). Um weitere Freisemester zu erhalten, ist die Genehmigung des Studiendekans Herrn Prof. Fischer nötig. Die Sprechstunde findet immer mittwochs ab 14:15 Uhr im Dekanat statt. Informationen über evtl. Änderungen der Sprechzeiten erhalten Sie hier. Studierende, die direkt vor dem Staatsexamen M2 ein Freisemester absolvieren möchten, müssen dies nicht im Dekanat melden.

Krankenpflegedienst / Famulatur: Wie Sie den Webseiten des Prüfungsamts entnehmen können, gelten nur Beurlaubungen nach § 48 BayHSchG als unterrichtsfreie Zeiten, in welchen der Krankenpflegedienst oder die Famulatur abgeleistet werden darf. Für die Beurlaubung vom Studium ist die Studentenkanzlei zuständig. Sollten Sie BAföG beziehen, beachten Sie bitte folgendes: Während eines Freisemesters ergibt sich kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG und auch kein Anspruch auf Förderung nach dem BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus. Im Falle eines Freisemesters verzögern sich die Regelstudienzeit und die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG. Ein oder mehrere Freisemester rechtfertigen keine Verlängerung der Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme eines Freisemesters Verzögerungen in Ihrem Studienverlauf verursachen kann. Aufgrund der begrenzten Platzzahlen kann eine Teilnahme der Studierenden mit abweichendem Studienablauf nicht für alle Veranstaltungen des Semesters gewährleistet werden.

 

Fehlzeiten

Wie viele Fehlzeiten sind erlaubt?
(20.11.2016)

Ein Studierender hat regelmäßig an einer Lehrveranstaltung teilgenommen, wenn sie oder er nicht mehr als 10% dieser Lehrveranstaltung versäumt hat. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Nachholveranstaltungsstunden besteht nicht.

Gaststudium Medizin / Gasthörerstatus in der Medizin

Frage: Ich habe mich schon immer sehr für Medizin interessiert, aber mit einem Studium hat es nie geklappt. Nun frage ich mich: was muss ich tun, damit ich als Gasthörer:in Veranstaltungen der Medizin besuchen kann?

 

Antwort: Eine Immatrikulation als Gasthörer:in für Lehrveranstaltungen der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin ist ausgeschlossen.

(Quelle Studentenkanzlei der LMU)

Gesamtbescheinigung

Woher bekomme ich die Gesamtbescheinigung für die Anmeldung zum Staatsexamen?

(27.04.2021)

Studierende der Vorklinik: Bitte melden Sie sich fristgerecht mit oder ohne Gesamtbescheinigung an. Wenn Sie bereits alle Leistungen vor der Anmeldefrist zum Staatsexamen erbracht haben, können Sie eine Gesamtbescheinigung im Studiendekanat anfordern und selbst beim Staatlichen Prüfungsamt vorlegen. Diese muss vom Studiendekan unterzeichnet werden, also planen Sie bitte mind. 14 Tage Bearbeitungszeit ein. Bitte wenden Sie sich mit Nennung Ihrer Matrikelnummer an: online-scheine@med.uni-muenchen.de
Wenn bei Ihnen bis zur Anmeldefrist noch Leistungen fehlen (z.B. aus dem aktuellen Semester), melden Sie sich ohne Bescheinigung beim Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht an. Bitte stellen Sie selbst sicher, dass dem Dekanat für das Sommersemester 2023 bis zum 17.07.2023  bzw. für das Wintersemester 23/34 bis zum 05.02.2024 (Ausschlussfrist Vorklinik Dekanat) alle Ihre Leistungsnachweise vorliegen. Sollten Sie noch Prüfungen aus vorherigen Semestern nachholen müssen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass der Leistungsnachweis das Dekanat vor Fristende erreicht. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist, wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.

Studierende der Klinik: Bitte melden Sie sich fristgerecht ohne Gesamtbescheinigung an. Das Staatliche Prüfungsamt möchte alle Gesamtbescheinigungen für das 2. Staatsexamen gesammelt zur Nachreichfrist erhalten.
Bitte stellen Sie selbst sicher, dass dem Dekanat für das Sommermester 2023 bis zum 24.07.2023 bzw. für das Wintersemester 23/24 bis zum 12.02.2024 (Ausschlussfrist Klinik Dekanat) alle Ihre Leistungsnachweise vorliegen. Sollten Sie noch Prüfungen aus vorherigen Semestern nachholen müssen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass der Leistungsnachweis das Dekanat vor Fristende erreicht. Wenn Ihre Leistungsübersicht dann vollständig ist, wird Ihre Gesamtbescheinigung gedruckt und dem Staatlichen Prüfungsamt fristgerecht übermittelt.

 

Immatrikulationsbescheinigung

Ich benötige eine Immatrikulationsbescheinigung, können Sie mir diese bitte ausstellen?

Da das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät nicht für Bewerbungen, Zulassungen oder Immatrikulationen zuständig ist, wenden Sie sich bitte für eine Immatrikulationsbescheinigung ausschließlich an die Studentenkanzlei der LMU.

Klausurabmeldung

Ist die Abmeldung von einer Klausur möglich?
(13.11.2016)

Entsprechend den §§ 11 und 12 der Studienordnung ist eine Abmeldung von einer Prüfung nur aus zwingenden Gründen möglich. Ein zwingender Grund ist z. B. Krankheit. In diesem Fall muss unverzüglich ein Ärztliches Attest beim Kursleiter vorgelegt werden.

Klausuren

Wann muss ich die Nachhol- / Wiederholungsklausur schreiben?
(25.05.2005)

Nachholklausuren müssen Studierende schreiben, wenn sie einen Prüfungstermin aus wichtigem Grund (z. B. attestierte Krankheit) versäumt haben.
Wiederholungsklausuren müssen Studierende schreiben, die eine Prüfung nicht bestanden haben. Für eine Prüfung gibt es nach der Studienordnung 3 Wiederholungsmöglichkeiten.

Krankenpflegepraktikum

Wie lange dauert das Krankenpflegepraktikum?
(10.11.2016)

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 ÄAppO kann der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ÄAppO) in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat (oder mindestens 30 Kalendertagen) abgeleistet werden. Abschnitte unter einem Monat können somit nach der neuen ÄAppO nicht mehr anerkannt werden. Auskünfte über Anerkennung des Krankenpflegedienstes erhalten Sie vom Staatlichen Prüfungsamt.

Wo und was kann ich das/als Krankenpflegepraktikum anerkennen lassen?
(10.11.2016)

Für die Anerkennung des Krankenpflegepraktikums bitten wir Sie, sich an das staatliche Prüfungsamt der Regierung von Oberbayern zu wenden.

Kursabmeldung

Wie kann ich mich von einer Veranstaltung in der Vorklinik abmelden?
(18.01.2022)

Ohne Angaben von persönlichen Gründen können Sie sich bis 1 Woche vor Vorlesungsbeginn per E-Mail im Dekanat für Veranstaltungen der Vorklinik abmelden. Nach dieser Frist können Abmeldungen nur in Ausnahmefällen (die vorher schriftlich beantragt und vom Dekanat genehmigt werden müssen) berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass sich Ihr Studium dadurch um 1 - 2 Semester verzögern kann.

Leistungsnachweise allgemein

Wie lasse ich Scheine, die im Ausland erworben wurden, anerkennen?
(09.11.2016)

Zunächst müssen Sie persönlich bei dem entsprechenden Fachordinarius erscheinen und bei ihm eine Äquivalenzbestätigung abholen. Mit der Äquivalenzbestätigung müssen Sie dann zum Landesprüfungsamt (LPA) gehen und diese zur Anerkennung vorlegen. Die Anerkennung müssen Sie dann dem Studiendekanat vorlegen.

Gibt es einen Schein für Palliativmedizin und wenn ja, ab wann ist er Bestandteil des Studiums? (12.09.2014)

Ab dem Sommersemester 2012 wird der Leistungsnachweis Palliativmedizin Q13 erstellt und ausgegeben. Dies betrifft die Studierenden, die sich zum Wintersemester 2010/11 in Modul 1 befinden. Für die Zulassung zum Praktischen Jahr wird der Leistungsnachweis das erste Mal zum PJ August 2013 abverlangt sowie zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2014.

Was muss ich wegen der Umbenennung des Scheins Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege beachten?
(24.03.2015)

Der Schein heißt mit Inkrafttreten der ÄAppO-Änderung vom 17.07.12 und sofortiger Wirkung Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem und öffentliches Gesundheitswesen. Die ursprüngliche Benennung wird bis inkl. Wintersemester 2011/12 auf den Leistungsnachweisen verwendet. Erst ab dem Sommersemester 2012 wird die neue Benennung verwendet.

Ab wann wird der neue Leistungsnachweis Schmerzmedizin Q14 eingeführt?
(31.10.2013)

Ab dem SoSe 2014 wird zum ersten Mal der Leistungsnachweis Schmerzmedizin Q14 im Rahmen von Modul 4 erstellt und ausgegeben. Dies betrifft die Studierenden, die sich zum SoSe 2014 in Modul 4 befinden. Der Leistungsnachweis wird das erste Mal zur Anmeldung zum 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung im Herbst 2016 abverlangt.

Leistungsnachweise - Online-Scheine

Eine Anleitung finden Sie hier: Leistungsnachweise

Auf meiner elektronischen Scheinübersicht fehlt ein Schein bzw. eine Note stimmt nicht.
(23.01.2017)

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Fachbereich / das Modul, welches für den Schein verantwortlich ist und bitten sie darum, die Leistung an das Studiendekanat zu melden oder selbst ins LSF einzugeben. Sobald dies geschehen ist, stimmt auch die elektronische Scheinübersicht. Bitte beachten Sie, dass das Studiendekanat keinen Einblick in die einzelnen Prüfungen hat und nur Leistungen verbuchen kann, die vom Fachvertreter gemeldet werden!

 

Die bisherige Scheinausgabe gibt es also nicht mehr?
(25.05.2016)

Richtig. Die zentrale Ausgabe von Papierscheinen existiert nicht mehr.
Jeder Studierende kann sich tagesaktuell eine Übersicht seiner bisherigen Scheine online unter https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de abrufen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Leistungsnachweise

 

Studienbeiträge

Muss ich noch Studienbeiträge bezahlen?
(12.11.2014)

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden keine Studienbeiträge mehr erhoben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuellen Informationen zur Rückmeldung unter www.lmu.de/rueckmeldung.

Studienplatztausch/ Studienplatzwechsel

Was muss ich bei einem Studienplatztausch / Studienplatzwechsel beachten?
(30.11.2016)

Über die genauen Bedingungen und Termine für einen Studienplatztausch / Studienplatzwechsel informieren Sie sich an der zuständige Stelle:
Studentenkanzlei der Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Platz 1
D-80539 München

Bitte legen Sie nach der Immatrikulation an der LMU bereits erworbene Leistungsnachweise oder LPA-Anerkennungen im Dekanat vor, um den Studienverlauf besprechen zu können. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Studienplatztausch bzw. -wechsel mit einen Verlust von mindestens 1 bis 2 Semestern rechnen müssen.

Praktikum an der Medizinischen Fakultät

Ich studiere Fach xy und möchte in der Klinik für... bzw. dem Institut für... Ihrer Universität im Rahmen meines Studiums ein Praktikum absolvieren, kann ich mich dafür an das Studiendekanat wenden?

 

Das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät ist nicht für Praktika zuständig, bitte wenden Sie sich ausschließlich an die jeweiligen Einrichtungen oder Kliniken, siehe Link.

Promotion

Für Informationen über die Promotion kontaktieren Sie bitte das zuständige Promotionsbüro: http://www.med.uni-muenchen.de/promotion/index.html

Stundenplan + Stundenplanveröffentlichung

Ich studiere ab diesem Semester neu Humanmedizin an der LMU und will nichts verpassen. Muss ich mich für Kurse anmelden und wenn ja wann? Wann und wo sehe ich meinen Stundenplan?


Sie werden von Seiten des Studiendekanats in die Kurse eingeteilt und es wird hieraus ein individueller Stundenplan für Sie erstellt. Im Campusportal finden Sie eine entsprechende Information "Infoblatt für Studierende des ersten Semesters Humanmedizin", dort sind viele wichtige Informationen hinterlegt.

Der Stundenplan wird zu gegebener Zeit veröffentlicht, weitere Informationen sind im Campusportal unter Humanmedizin -> Stundenplanveröffentlichung hinterlegt.

 

 

Ich brauche aber meinen Stundenplan vorab, da ich arbeiten muss. Können Sie mir wenigstens einen vorläufigen Stundenplan erstellen?

 

Es ist nicht möglich vorläufige Stundenpläne zu erstellen, bzw. nur für einzelne Studierende die Stundenpläne freizugeben.

Übernahme nach Physikum

Ich möchte mich auf diesem Weg erkundigen, wann mit einer potentiellen Übernahme durch die LMU nach dem Physikum zu rechnen ist.

Das Studiendekanat ist nicht in die Übernahme involviert, daher können wir keine Auskunft geben.

Die Noten des Physikums werden irgendwann an das Staatliche Prüfungsamt übermittelt, dort bearbeitet, die Information zu bestehenden/durchgefallenen Studierenden anschließend an die Studentenkanzlei weitergegeben und Sie erhalten dann von dort aus die Information zur Übernahme.

Das Studiendekanat hat in den ganzen Prozess aufgrund fehlender Zuständigkeit keinen Einblick.

Sie müssen sich gedulden und im Zweifelsfall beim Staatlichen Prüfungsamt oder der Studentenkanzlei nachfragen, nicht bei uns im Studiendekanat. Wir erhalten ungefähr zeitgleich mit Ihnen die Informationen.

Vorlesungszeiten

Wie sind die MeCuM Veranstaltungszeiten nach der neuen ÄAppO?

Die Universität Bayern e.V. hat den Anfang der Veranstaltungsgszeiten für die (nächsten) Semester wie folgt festgesetzt, das Dekanat hat das Enddatum der Veranstaltungszeiten nach MeCuM festgelegt.

Vorlesungsfreie Tage sind auf der LMU-Webseite zu finden.

 

Wintersemester 2023/24
16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024

Sommersemester 2024
15. April 2024 bis 02. August 2024

Wintersemester 2024/25
14. Oktober 2024 bis 14. Februar 2025

Sommersemester 2025
22. April 2025 bis 08. August 2025

Wintersemester 2025/26
13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026

Wahlfach

Kann man das Wahlfach im 1. Studienabschnitt durch früher erworbene Studienleistungen anerkennen lassen?
(09.02.2005)

Studierende, die sich Studienleistungen aus früheren Studiengängen als Wahlfach für den 1. Studienabschnitt Humanmedizin anerkennen lassen wollen, müssen sich zunächst vom Studiendekan die Äquivalenz der früheren Studienleistungen bestätigen lassen. Hierzu genügt ein formloser schriftlicher Antrag an das Studiendekanat.
Dem Antrag müssen Kopien der Abschlusszeugnisse, benotete Leistungsnachweise, etc. beigefügt sein. Außerdem soll der Antrag eine Angabe zum Stundenumfang der Lehrveranstaltung, in der der Leistungsnachweis erworben wurde, enthalten.
Nach Bestätigung der Äquivalenz erfolgt dann die Anerkennung der Studienleistung durch das Landesprüfungsamt (Maximilianstraße 39).

Wird das Wahlfach im 1. Studienabschnitt benotet?
(13.01.2005)

Gemäß § 2 Abs. 8 ÄAppO ist bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein Wahlfach abzuleisten. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet. Die Note wird in das Zeugnis nach dem Muster der Anlagen 11 und 12 zu dieser Verordnung aufgenommen.

Zweithörerschaft im Studiengang Humanmedizin

Frage: Ich studiere an der Universität xy Humanmedizin, habe aber die Prüfung(en) im Fach xy leider nicht bestanden, daher frage ich mich, ob ich nicht bei Ihnen an der LMU die Prüfung(en) nachholen kann?

 

Antwort: Eine Art Zweithörerschaft für den Studiengang Humanmedizin ist nicht möglich, bitte sehen Sie von Anfragen dazu ab.

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