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Allgemein

Adresse- und Namensänderung

Wo kann ich meine Adresse / Namen ändern?
(18.11.2016)

Studierende sind verpflichtet, Änderungen an den bei der Immatrikulation erhobenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Gerade bei Adress- und Namensänderung sollten die geänderten Daten der Studentenkanzlei sofort übermittelt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Studienunterlagen den Empfänger erreichen. Unter Online-Selbstbedienungsfunktionen können Sie eigenverantwortlich Ihre Adresse bzw. Telefonnummer ändern

 

Impfschutz

Wo finde ich Informationen zum Impfschutz?
(18.11.2016)

Sie finden die aktuellen Bestimmungen im Download-Bereich des Campusportals (Informationen - Humanmedizin - Informationen für Studierende ).

Kann ich über die Universität eine COVID-Impfung erhalten?
(09.02.2021)

Für die COVID-Impfungen ist die Universität nicht zuständig, bitte informieren Sie sich beim Bundesgesundheitsministerium https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Auslandsaufenthalte

Wie weise ich Sprachkenntnisse für einen Auslandsaufenthalt nach?
(16.01.2017)

Oft werden für Bewerbungen im Rahmen von Praktika oder Famulaturen im Ausland Bestätigungen der Heimatuniversität über die Kenntnisse der Landessprache Ihres Aufenthaltsortes benötigt. Wir können Ihnen diese nur in Formularen bestätigen, wenn Sie uns dafür einen Nachweis vorlegen. Hierbei akzeptieren wir offizielle Zertifikate (z.B. TOEFL, DELF,…). Eine andere Möglichkeit ist der Besuch von Sprachkursen an der LMU (Sprachenzentrum), bei denen Sie bei erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung erhalten. Des Weiteren akzeptieren wir Bescheinigungen anderer Institute und Sprachschulen sofern diese das Sprachniveau nachvollziehbar angeben. Aktuell bietet das Sprachenzentrum 1-2 Mal im Monat die Möglichkeit eines kostenlosen DAAD-Sprachtests für Englisch. Bitte planen Sie genügend Zeit für die Organisation eines Nachweises ein!
Für weitere Informationen bitten wir Sie, direkt das Sprachenzentrum zu kontaktieren.


Anbei finden Sie eine Auflistung hilfreicher Links:
Link der LMU zu Sprachkenntnissen für Ihr Auslandsstudium:
Informationen des Sprachenzentrums bzgl. Sprachtests: http://www.sprachenzentrum.uni-muenchen.de/sprachtests_und_mehr/sprachtests/index.html
Medilingua Fachsprachen Medizin: http://www.medilingua.uni-muenchen.de/index.html
Informationen zu Gesundheitssystemen und Bewerbungen im Englischsprachigen Ausland, sowie Tipps zum Erstellen Ihrer Schreiben:
http://www.medilingua.uni-muenchen.de/online_bausteine/job_app/index.html
http://www.jobline.uni-muenchen.de/index.html

 

Studieren mit Kind

Gibt es zentrale Angebote der LMU für Studierende mit Kind?
(08.04.2016)

Ja, bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle Studieren mit Kind.

Gibt es besondere Stundenpläne für Studierende mit Kind?
(20.04.2017)

Der klinische Studienabschnitt versucht, studierenden Eltern einen familienfreundlichen Stundenplan zu ermöglichen. Falls Sie aufgrund der Betreuungssituation Ihrer eigenen minderjährigen Kinder Schwierigkeiten mit einem regulären Stundenplan haben, melden Sie sich bitte per E-Mail im Studiendekanat studiendekanat07@med.uni-muenchen.de

Zum Nachweis reichen Sie bitte bis Mitte Februar (Sommersemester) bzw. Mitte August (Wintersemester) folgende Unterlagen per E-Mail ein:

  • Kurze schriftliche Begründung der besonderen Betreuungssituation mit entsprechendem Nachweis
  • Geburtsurkunde/n des Kindes / der Kinder in Kopie
  • Angabe des zu absolvierenden Semesters / Moduls

Nach Freischaltung der Stundenpläne sind Änderungen nur noch bedingt möglich, daher bitten wir Sie dringend, sich mindestens 6 Wochen vor Semesterbeginn bei uns zu melden!
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Stundenplanwünsche umgesetzt werden können. Das Medizinstudium ist als Vollzeitstudium angelegt, wenn Sie Veranstaltungen verschieben oder anders aufteilen möchten, kann es in späteren Semestern zu Überschneidungen und somit zu einer Verzögerung des Studienablaufs kommen.

Versicherung

Welche Versicherung muss ich abschließen?
(30.11.2016)

Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Auch wenn Schäden, die von Studierenden fahrlässig gegenüber dritten Personen verursacht werden, in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Universitätsklinikums oder des Lehrkrankenhauses abgedeckt werden dürften, kann eine direkte Haftung nicht für jeden Fall ausgeschlossen werden, insbesondere wenn das Ausbildungskrankenhaus selbst geschädigt wird.

Zeugnisanerkennung und Empfehlungsschreiben im Ausland

Wie kann ich mein Zeugnis der LMU im nicht-europäischen Ausland anerkennen lassen?
(06.04.2016)

Um ein Zeugnis im nicht-europäischen Ausland anerkennen zu lassen, lässt man sich eine Apostille ausstellen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Zeugnisse können nur von der ausstellenden Behörde beglaubigt werden, das Studiendekanat darf keine Beglaubigungen durchführen. Der korrekte Weg, um ein Zeugnis z.B. in den USA anerkennen zu lassen, ist die o.g. Apostille. Wenn Sie nach Ihrem Abschluss planen, im nicht-europäischen Ausland tätig zu werden, raten wir dringend dazu, sich sofort nach Erhalt des Zeugnisses um eine Apostille zu kümmern.

Viele Verfahren erfordern eine Bestätigung des Zeugnisses der Heimatuniversität. Wenn Sie planen, sich für ECFMG o.ä. zu bewerben, können Sie uns vorsorglich eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses zusenden oder das Original hier im Studiendekanat vorlegen. Das verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Wenn Sie uns selbst keine beglaubigte Kopie vorlegen können, müssen wir die Echtheit des Zeugnisses bei der ausstellenden Behörde anfragen, das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass das Studiendekanat nicht die ausstellende Behörde ist und somit auch keine Zeugniskopien erhält.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Empfehlungsschreiben und MSPE?
(19.10.2016)

Bitte planen Sie mindestens vier Wochen für die Bearbeitung von Empfehlungsschreiben und MSPEs ein. Wir erhalten viele derartige Anfragen, daher kommt es leider zu Wartezeiten. Bitte stellen Sie sicher, dass wir alle nötigen Belege und Nachweise von Ihnen rechtzeitig erhalten, erst dann können die Schreiben bearbeitet werden.