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Härtefallanträge

BewerberInnen

  • mit amtlich festgestellter Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), 
  • die elterliche Sorge gemäß § 1626 BGB ausüben,

sowie BewerberInnen

  • für die eine Zuweisung an eine Ausbildungsstätte außerhalb ihrer Wahl eine unzumutbare soziale Härte darstellen würde,

können einen Härtefallantrag stellen. Die notwendigen Unterlagen zum Belegen des Antrages (beispielsweise Geburtsurkunden der Kinder, Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung, Schwerbehindertenausweis) müssen per E-Mail an praktisches-jahr.dekanat@med.uni-muenchen.de spätestens zu den gegebenen Fristen eingereicht werden.

Bitte lesen Sie unseren Leitfaden zum Härtefallantrag.

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