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Fortführung Flexibilisierungssatzung

01.03.2021

Der Senat hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Flexibilisierungssatzung (2021) beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich ausgefertigt, niedergelegt, die Niederlegung amtlich bekannt gemacht und die Satzung unter dem Link

https://cms-cdn.uni-muenchen.de/media/contenthub/amtliche-veroeffentlichungen/1471-00flex-qs-2021-qs00.pdf

amtlich veröffentlicht.

Die Erleichterungen aus dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/21 können somit bei Bedarf auch auf die kommenden beiden Semester übertragen werden, sollte die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie dies erfordern. Art und Umfang der Leistungserhebung sowie deren nähere Modalitäten legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter mit Zustimmung des Prüfungsausschusses bzw. – wenn die jeweilige Satzung keinen Prüfungsausschuss vorsieht – der Studiendekanin oder des Studiendekans in der Regel zu Veranstaltungsbeginn fest.

Elektronische Fernprüfungen sowie Online-Hausarbeiten bzw. Open Book-Prüfungen können in den Ordnungen vorgesehene schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsleistungen ganz oder teilweise ersetzen. Der damit einhergehende Arbeitsaufwand für Studierende und der Schwierigkeitsgrad müssen der ganz oder teilweise ersetzten Prüfung entsprechen.

Darüber hinaus enthält die Satzung wie bisher weitere Flexibilisierungen. So können in den jeweiligen Ordnungen vorgesehene Prüfungen auch durch solche dort nicht genannte Prüfungsformen ersetzt werden, die keine elektronischen Fernprüfungen oder Online-Hausarbeiten oder Open Book-Prüfungen darstellen. Ferner können Ausgangs-, Nach- und Wiederholungsprüfungen ausnahmsweise in unterschiedlichen Prüfungsformen angeboten werden. Schließlich können Prüfungen auch in der vorlesungsfreien Zeit abgehalten werden.