Regelstudienzeit und Corona
31.03.2021
Neben der in der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit gilt für die im Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine um ein, zwei bzw. drei Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Damit wird für diese Studierenden insbesondere eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Diese individuelle Regelstudienzeit wird nun in Kürze auch unter Einberechnung des Sommersemesters 2021 auf der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen.