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Anerkennungen und Quereinstieg

Hinweis auf die Zulassung: Das Studiendekanat ist für die Zulassung zum Studium nicht zuständig. Die Bewerbung um einen Studienplatz in Humanmedizin und Zahnmedizin für das 1. Fachsemester an der LMU München ist nur über den Hochschulstart in Dortmund möglich. Für die Zulassung zum Humanmedizinstudium bzw. zum Studium der Zahnmedizin in ein höheres Fachsemester ist ausschließlich die Studentenkanzlei der LMU München zuständig.

Wenn Sie

dann

bereits Medizin in Deutschland studiert haben                    

legen Sie bitte Ihre Scheine im Dekanat vor.

aus verwandten Studiengängen in Deutschland (z.B. Zahnmedizin) kommen 

wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Fachvertreter der LMU (Vorklinik und Klinik) und lassen Sie sich eine Gleichwertigkeitbescheinigung ausstellen. Legen Sie bitte das Dokument im Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vor:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39, 80539 München

Nach Vorlage der Anrechnungen im Dekanat, werden Sie vom Dekanat eingeteilt.

im Ausland Medizin studiert haben

wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie

Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39, 80539 München

Nach Vorlage der Anrechnungen im Dekanat, werden Sie vom Dekanat eingeteilt.

 

aus einem Modellstudiengang kommen und Ihre Scheine die Vorgabe der ÄAppO entsprechen

wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Fachvertreter der LMU ( Liste) und lassen Sie sich die Gleichwertigkeitbescheinigung ausstellen. Erst wenn der Fachvertreter sein Einverständnis gibt, kann der Studiendekan der Medizinischen Fakultät Ihre Anerkennung unterschreiben.

Das gilt für den ersten Studienabschnitt. Quereinsteiger im zweiten Studienabschnitt müssen sich an das Studiendekanat wenden.


Wenn Sie nach alter ÄappO studiert haben, kontaktieren Sie uns: Studiendekanat07@med.uni-muenchen.de