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ÄAppO

Die Ärztliche Approbationsordnung

Die Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Die ÄAppO in der jeweils gültigen Fassung reguliert die Abwicklung des Studiums der Humanmedizin, sowie die Ärztlichen Prüfungen, die Blockpraktika und die Famulaturen.

Hier finden Sie den Gesetzestext zur Approbationsordnung für Ärzte.

Achtung! Das Studiendekanat ist nur für das Studium (Vorklinik und Klinik, Blockpraktika und Praktisches Jahr) zuständig. Für Informationen über Famulaturen und Ärztliche Prüfungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Medizin der LMU.